Jedes Auto benötigt eine Kfz-Versicherung. Diese ist hierzulande Pflicht, das gilt im Übrigen auch für die meisten anderen Ländern in Europa. Die Kfz Versicherung deckt Schäden, die einem anderen beispielsweise durch einen Zusammenstoss zugefügt werden. In diesem Fall haftet nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeuges. Sogar in jenem Fall, in dem ihm kein Verschulden am Unfall trifft. Auf diese Weise stellt der Gesetzgeber sicher, dass ein Verkehrsopfer seine Ansprüche wahren kann und diese nicht bei grossen Schadensfällen an den finanziellen Grenzen des Verursachers enden. Weil eine derartige Kfz-Versicherung vorgeschrieben ist und sogar ein Erfordernis ist, damit ein Fahrzeug überhaupt eine Zulassung bekommt, sind die Versicherer umgekehrt angehalten, den Antrag auf eine solche Haftpflichtversicherung anzunehmen. Nur in Ausnahmefällen darf ein solcher Antrag abgelehnt werden.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt verschiedene Typen von Schäden. Im Vordergrund stehen dabei Personenschäden (bis zu 7,5 Millionen Euro pro Schadensfall), wie zum Beispiel Heilungskosten, Vermögensschäden, sowie Sachschäden. In der Regel sind das Reparaturkosten. Die Kfz-Versicherung schützt allerdings nicht den betroffenen Fahrzeug-Lenker.
Die Höhe der Versicherungsprämie hängt ab verschiedenen Voraussetzungen. Zum einen vom Fahrzeugmodell an sich. Weiter entscheidend ist die Regionalklasse. Also der Ort, an dem die Zulassung erfolgt. Die Versicherungsgesellschaften stützen sich dabei auf Statistiken, welche über die Schadenhäufigkeit in einer Region Aufschluss geben. Ausserdem gibt es ganz unterschiedliche Systeme, mit denen die Versicherer den Kunden Vergünstigungen gewähren. So erhält eine günstigere Prämie, wer den Führerschein schon lange hat möglichst nie einen Unfall hatte. Im Gegensatz dazu steigen die Prämien, wenn es mehrmals Unfälle gegeben hat. Wie alt das betreffende Fahrzeug ist kann ebenso eine Rolle spielen wie die Anzahl zurückgelegter Kilometer pro Jahr. Die Versicherungsgesellschaft kann ein solches Beitragsmodell weitgehend selbst bestimmen. Daher ist es nicht immer einfach, die einzelnen Angebote untereinander zu vergleichen.
In der Regel wird ein Fahrzeug auf jene Person in einem Haushalt eingelöst, welches den Führerschein schon am längsten hat. Denn bei unerfahrenen und jungen Haltern ist die Versicherungsprämie am höchsten. Das Versicherungsunternehmen ist einem Opfer in jedem Fall zur Leistung verpflichtet. Auch dann, wenn der Lenker grob fahrlässig gehandelt hat. Und auch bei Alkoholeinfluss am Steuer ist die Versicherung zur Leistung verpflichtet. Dann aber kann sie auf den Versicherten zurückgreifen. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherte der Versicherungsgesellschaft inkorrekte Informationen liefert, oder die Prämien nicht bezahlt. Dann darf eine Versicherung den Versicherten nicht nur mit einem Prämienzuschlag bestrafen, sondern sogar den Vertrag ausserhalb der ordentlichen Laufzeit auflösen. Von Seiten des Versicherten kann die Versicherung enden, wenn er z.B. sein Auto veräussert. Und es besteht ein Recht zur Kündigung, wenn die Beiträge erhöht werden oder auch im Falle eines Schadens.
Wird der Vertrag aufgelöst oder ist die ordentliche Laufzeit zu Ende, so gilt eine sogenannte Nachhaftung. Das bedeutet, dass ein Versicherungsunterhmen auch bei Beendigung eines Vertrages noch für einen weiteren Monat haftet.
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