Die Festtage der Alpenrepublik – geradlinig und doch schwierig

Wer geniesst sie mitnichten, die freien vierundzwanzig Stunden zum Abregen und verschnaufen, die bestimmt nicht vom regelgemäßen Urlaub abgerechnet werden, aufgrund dessen, dass sie auf Bundesebene festgelegt sind. Hier in der Schweizerische Eidgenossenschaft sieht es auf dem allerersten Blick echt vertrackt aus, wie die freie Tage geregelt wurden. Alle zwoelf Bezirke geniessen bombastische Freiheiten, bei der Festsetzung der Festtage, wie es sich erweisen wird. Andererseits wenn irgendwer mal etwas detaillierter hinschaut, ist es durchaus nicht de facto so umständlich, wie es den allerersten Schein hat.

Welche gesetzliche und oeffentliche Feiertage gelten in allen Kantonen?

Zuerst gibt es den einzelnen auf eidgenössischer Bundes-Ebeneerklärten Festtag in der Eidgenossenschaft und das ist die Bundesfeier, die jedes Jahr am 01. August stattfindet. Sämtliche übrigen Feiertage werden ohne Ausnahme von den Kantonen selber festgelegt. Angesichts dessendessen hat die ganze Alpenrepublik nur drei zusaetzliche Feiertage, die im kompletten Bundesland Bedeutung haben. Hierbei handelt es sich um den Auffahrt, Neujahr und der erste Weihnachtsfeiertag. Hinzu kommen hiernach die (leider Gottes) fortwährend auf einen Sonntag fallenden gesetzliche und oeffentliche freie Tage, für die gesamte Helvetien, und zwar Pfingstsonntag und heiliger Sonntag (Ostern). Und hier hören dann die Parallelen auf. Vielleicht ist es noch viabel, den eidgenössischen Dank- und Busstag mit einzubeziehen, welches hingegen schon durchaus nicht mehr richtig ist, da dieser nicht im Distrikt Genf gilt.

Welche Optionen haben die Kantone zum Gestalten der Ruhetage?

Und hier nun wird es packend. Da dieKantone durch das geltende Recht, in der Helvetischen Republik, über eine Menge Freiheiten verfügen, Feiertage zu steuern. Jeder Kanton hat die Option, bis zu acht Tage im Jahr dem letzten Tag der Woche (Son.)gleichzustellen, an dem in keinerlei Hinsicht gearbeitet werden brauch. Weiterführend kommen hier die vom Kreis oder der Ortschaft selbst festgesetzten dem Recht entsprechende freien Tage. Diese vom jeden Regierungsbezirk selbst geregelten Ruhetage müssen nicht den Regeln der acht Tage im Jahr dem letzten Tag der Woche (Son.) gleichgestellten Feiertagen folgen. So ist es denkbar, das in manchen Regierungsbezirken über beachtlich mehr und in anderen über beachtenswert weniger gesetzliche und nicht gesetzliche freien Tagen verfügt werden kann. Um das Gesamte noch ein wenig verwirrender zu gestalten, verfügen die Kantone nun ausserdem über das Recht, halbe öffentliche Ruhetage zu erlauben. Manche Regionen innerhalb der Bezirke können nun noch “nicht” gesetzliche Ruhetage hinzufügen, an denen den vollstaendigen oder den halben Tag gar nicht gearbeitet werden muss. Alles begriffen? Gut! Die einzelnen Regelungen der Verwaltungsbezirke für gesetzliche, öffentliche und kirchl. Ruhetage würde hier nun den Rahmen absolut zur Explosion bringen, wie sicher ein jeder versteht.

War das wahrlich so schwer zu verstehen?

Wie man sieht, schaut es auf den allerersten Blick extrem knifflig aus, wie die freie Tage in der Schweiz geregelt sind. Doch bei Nähern hinsehen ist es doch um einiges einfacher, da im jeweiligen Wohnareal wohl ein jeder weiß, wann er keinesfalls zu arbeiten hat. Bleibt am Ende nur das Resümee. Sollten Sie in die Schweiz umziehen wollen oder innerhalb der Eidgenossenschaft dislozieren wollen, machen Sie sich das Netz der Netze zunutz, um im Vorfeld herauszubekommen, wo Sie über die meiste freie Zeit verfügen.

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